Zum Inhalt springen

Führerschein Klassen

Klasse B/BE/B96/B196/B197 und Klasse A/A1/A2

Pkw-Führerschein und Pkw mit Anhänger

Die Fahrerlaubnisklassen B und BE sind die klassischen Auto-Führerscheinklassen.

Klasse

Beschreibung

B

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, wenn sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.

 

Verpflichtende Sonderfahrten sind 5x Überlandf., 4x Autobahnf.,3x Nachtf.

B196

Kraftfahrzeuge der Klasse A1 nur in Deutschland und Kraftfahrzeuge der Klasse B.

 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • 5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins (Klasse B)

Ausbildung für B196 (gesetzliche Voraussetzungen)

  • Theorie: 4x Motorrad-Theorieunterricht jeweils 90 Minuten
  • Praxis: 5x Motorradfahrstunde jeweils 90 Minuten
  • Prüfung: Keine Theorie- oder Praxisprüfung

B197

Automatikführerschein – Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, wenn sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.

 

Laut Regelung müssen 10 Fahrstunden mit einem Schaltwagen absolviert werden mit abschließender 15 minütiger Prüfung durch den Fahrlehrer. Die restlichen Fahrstunden sowie die Prüfungsfahrt der Fahrerlaubnisprüfung können auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert werden.

 

Verpflichtende Sonderfahrten sind 5x Überlandf., 4x Autobahnf.,3x Nachtf. Diese Ausbildung findet mit einem Fahrzeug mit Automatikschaltung statt.

BE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, wenn sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.

 

Verpflichtende Sonderfahrten sind 3x Überlandf., 1x Autobahnf.,1x Nachtf.

B96

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4250 kg nicht übersteigt.

Kraftrad-Führerschein, Trike und Quad

Die Führerscheinklassen A1, A2 und A beschreiben die Fahrerlaubnis für größere Motorradklassen.

A1

Die Führerscheinklasse A1 ist ab 16 Jahren möglich und beinhaltet die untergeordnete Klasse AM gleich mit. Hierbei erwirbt man die Fahrerlaubnis für Leicht- und Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm. Die Motorleistung darf 11 kW nicht überschreiten.

Verpflichtende Sonderfahrten sind 5x Überlandf., 4x Autobahnf., 3x Nachtf.

Klasse

Beschreibung

A2

Die Führerscheinklasse A2 erlaubt das Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW. Die Führerscheinklasse A2 darf ab 18 Jahren erlangt werden.

 

Verpflichtende Sonderfahrten sind 5x Überlandf., 4x Autobahnf.,3x Nachtf.

A

Die Führerscheinklasse A ist die Erlaubnis, alle im Handel erhältlichen Fahrzeugtypen fahren zu dürfen. Fahrer dieser Klasse müssen ein Mindestalter von 24 Jahren haben. Ausnahme: zwei Jahre Vorbesitz der A2 Klassifizierung, dann ist der Einstieg auch schon mit 20 Jahren in die A-Klasse möglich. Die Führerscheinklasse A beinhaltet natürlich alle Unterklassen.

 

Verpflichtende Sonderfahrten sind 5x Überlandf., 4x Autobahnf.,3x Nachtf.

Während des Winterferienkurses (03.02. bis 08.02.2025) findet keine Abendtheorie statt.
Die Plätze für den Winterferienkurs sind begrenzt, wir bitten um Anmeldung unter diesem Link.